Lagerfeuerrecht

Damit Euch Keiner die Freude vermießen kann ist es am Besten man kennt sich etwas im deutschen (Lagerfeuerrecht) aus. Im Netz habe ich folgendes dazu gefunden:

Lagerfeuer unterliegen keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Sie sind grundsätzlich auch nicht verboten.
Verboten ist jedoch das Verbrennen von Abfällen im Zusammenhang mit Lagerfeuern und die Verwendung nicht geeigneter, umweltschädlicher Brennmaterialien. Für Lagerfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden, das nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde, das Verbrennen von Laub ist unzulässig. Beim Abbrennen von Lagerfeuern sind insbesondere dementsprechende forstrechtliche Bestimmungen, privatrechtliche Vorgaben (z.B. Hausordnung, Kleingartenordnung usw.) und die Einhaltung brandschutzrelevanter Bedingungen zu beachten, wie:

Jeder, der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen bei einem eventuellen Brandschaden verantwortlich.
Eine erwachsene Aufsichtsperson muss ständig anwesend sein.

Von dem Lagerfeuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen. Die Feuerstätte ist gegebenenfalls mit nichtbrennbaren Materialien gegen die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung einzufassen.

Zur Beseitigung einer eventuellen Brandausbreitung sind im Bereich des Lagerfeuers ausreichende und geeignete Löschmittel bzw. Löschgeräte bereitzuhalten. Dies können sein: Eimer mit Wasser, angeschlossene Garten-Wasserschläuche, geeignete Feuerlöscher etc.

Gegen den Willen desjenigen, der das Lagerfeuer beaufsichtigt, darf das Lagerfeuer nur gelöscht werden wenn:
- Die Polizei dies anweist und die beaufsichtigende Person nicht in der Lage ist das Feuer selbst zu löschen.
- Gebäude oder Gebäudeteile gefährdet sind,
Anwohner durch Rauch belästigt werden
- Bei einem Verstoß gegen die Einschränkungen bei Inversionswetterlagen






Diese Informationen basieren auf sonstigen Veröffentlichungen, trotzdem oder gerade
deshalb kann keinerlei Garantie oder Gewähr für die Richtigkeit dieser Daten gegeben werden.


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